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Dieser unabhängige Ratgeber-Inhalt der Beobachter-Edition wurde zur Onlinepublikation an Clientis lizenziert.

Vorsorgen: Haupttitel-Infoline - Vorsorgen und Steuern sparen für Selbständigerwerbende - Global

Vorsorgen und Steuern sparen für Selbständigerwerbende

Die Möglichkeiten in der 2. Säule und der Säule 3a

Vorsorgen: Vorsorgen und Steuern sparen für Selbständigerwerbende-Text - Global

Der Staat hat ein Interesse daran, dass die Bürgerinnen und Bürger im Alter gut abgesichert sind. Deshalb fördert er die freiwillige Vorsorge mit steuerlichen Anreizen. Gerade Selbständigerwerbende, für die ja der grösste Teil der Absicherung freiwillig ist, können mit gezielter Vorsorge einiges an Steuern einsparen.

In erster Linie werden Sie für Ihre Vorsorge die steuergünstigen Möglichkeiten der 2. Säule und der Säule 3a ausnutzen. Und wenn nach ein paar besonders umsatzstarken Jahren noch Geld «übrig» bleibt? Dann empfiehlt sich, zumindest einen substanziellen Teil davon für schlechtere Zeiten zu reservieren und gewinnbringend anzulegen. Welche Anlageinstrumente da sinnvoll sind, hängt vor allem davon ab, wie gut Sie auch ohne diese Summe über die Runden kommen und wie rasch Sie das Geld allenfalls wieder für Investitionen in die Firma benötigen könnten (einige Überlegungen dazu finden Sie hier).

Vorsorgen: Freiwillige Vorsorge in der Pensionskasse-Text - Global

Freiwillige Vorsorge in der Pensionskasse

Als Selbständigerwerbender im Sinn der AHV sind Sie der beruflichen Vorsorge nicht obligatorisch unterstellt. Sofern Ihr Einkommen mindestens 22 050 Franken pro Jahr beträgt (Stand 2024), können Sie sich aber freiwillig einer Pensionskasse anschliessen. Sie haben drei Möglichkeiten:

  • Beschäftigen Sie Personal, können Sie sich der Pensionskasse Ihrer Angestellten anschliessen, wenn deren Reglement dies erlaubt. 
  • Sind Sie Mitglied eines Berufsverbands und führt dieser eine Pensionskasse, können Sie sich dort versichern. 
  • Sie treten der Stiftung Auffangeinrichtung BVG bei  – hier lässt sich allerdings nur das BVG-Obligatorium versichern. 

Wenn Sie einer Pensionskasse beitreten, zahlen Sie sowohl die Arbeitnehmer- wie auch die Arbeitgeberbeiträge. Diese Zahlungen können Sie in der Steuererklärung abziehen.

Mit dem Beitritt zur 2. Säule sichern Sie sich einen Risikoschutz für den Fall von Invalidität oder Tod. Sie haben aber keine Möglichkeit, die Vorsorge an Ihre Bedürfnisse anzupassen. So zahlen Sie zum Beispiel auch dann Beiträge für Hinterlassenenrenten, wenn Sie die Leistungen nie benötigen werden, weil Sie weder verheiratet sind noch Kinder haben. Deshalb bevorzugen viele Selbständigerwerbende die massgeschneiderte Vorsorge im Rahmen der Säule 3a.
 

Welche Vorsorgeeinrichtung wählen?

Wenn Sie sich zum Beitritt zu einer Pensionskasse entschliessen, achten Sie bei der Wahl vor allem auf folgende Punkte:

  • Verzinsung und Umwandlungssatz im überobligatorischen Bereich
  • Höhe der Verwaltungskosten
  • Höhe der Risikokosten (in Branchen mit hohem Invaliditätsrisiko sind diese sehr hoch)
  • Vertragsdauer und Kündigungsfristen
  • Deckungsgrad der Pensionskasse

 

Tipp
Die Höhe der Prämien und die Leistungen der Vorsorgeeinrichtungen unterscheiden sich sehr. Holen Sie mehrere Offerten ein. Um die Anbieter genau zu prüfen, ziehen Sie am besten einen neutralen Versicherungsexperten bei.

 

Vorsorgen: Vorsorge nach Mass mit der Säule 3a-Text - Global

Vorsorge nach Mass mit der Säule 3a

Die Säule 3a erweist sich als Königsweg für viele Selbständige – sie bietet grosse Flexibilität bei beachtlichen steuerlichen Vorteilen (mehr zur Säule 3a generell lesen Sie hier).

Wie viel Sie in die Säule 3a einzahlen können, hängt davon ab, ob Sie sich einer Pensionskasse angeschlossen haben oder nicht:

  • mit Pensionskasse: denselben Betrag wie unselbständig Erwerbstätige, also maximal 7056 Franken (Stand 2024)
  • ohne Pensionskasse: 20 Prozent Ihres Nettoerwerbseinkommens, maximal 35 280 Franken (Stand 2024)
Gut zu wissen
Auch hier gilt: Je kräftiger Sie Ihr steuerbares Einkommen durch Abzüge reduzieren, desto weniger dürfen Sie unter Umständen in Ihre Altersvorsorge einzahlen. Wägen Sie ab.

 

Bank oder Versicherung?

Auch für Selbständige stellt sich die Frage, ob sie die gebundene Vorsorge als Lösung mit Versicherungsschutz oder als Bankkonto bilden sollen (mehr zu den Möglichkeiten lesen Sie hier).

Ein wichtiger Punkt dabei: Mit einer Versicherungspolice müssen Sie in aller Regel Jahr für Jahr Prämien einzahlen, um den Vertrag zu erfüllen. Gerade zu Beginn der Selbständigkeit könnte das aber auch mal schwierig werden: Wenn Sie keinen Gewinn erzielen, dürfen Sie nichts in die gebundene Vorsorge einzahlen. Und wenn die Erträge über Jahre eher knapp ausfallen, können Sie es sich womöglich nicht leisten.

Ebenfalls in Ihre Überlegungen einbeziehen sollten Sie folgende Tatsache: Falls Sie irgendwann Ihre Selbständigkeit aufgeben und sich wieder anstellen lassen, dürfen Sie nur noch das Maximum für Angestellte in die Säule 3a einzahlen. Ein Vertrag, der Sie zu mehr verpflichtet, erweist sich dann als problematisch.

Tipp
Eine Versicherungslösung empfiehlt sich in der Regel erst, wenn Ihr Unternehmen so weit etabliert ist, dass Sie die Prämien mit grosser Wahrscheinlichkeit regelmässig zahlen können und aus steuerlicher Sicht auch dürfen.


Ein Vorteil der Versicherungslösung ist, dass Sie die Prämien für den Risikoschutz (Erwerbsunfähigkeit und Todesfall) steuerlich absetzen können. Wenn Sie aber keinen Risikoschutz benötigen – zum Beispiel, weil niemand finanziell von Ihnen abhängig ist – oder wenn Sie diesen mit einer Risikoversicherung im Rahmen der Säule 3b abgedeckt haben, ist die Banklösung zu bevorzugen. Gerade wenn Ihr Einkommen von Jahr zu Jahr stark schwankt, hat das 3a-Konto den Vorteil, dass Sie die jährlichen Einzahlungen auf Ihre finanzielle Situation abstimmen können.

Eine gute Möglichkeit für Selbständigerwerbende ist oft die Kombination von Versicherungs- und Banklösung – damit erreichen Sie eine massgeschneiderte persönliche Vorsorge.

Bea S., 44-jährig, ist selbständige Grafikerin. Ihr Nettoeinkommen schwankt zwischen 80 000 und 130 000 Franken. Sie ist keiner Pensionskasse angeschlossen ist, darf also zwischen 16 000 und 26 000 Franken in die Säule 3a einzahlen. In Jahren mit wenig Einkommen kann sie es sich allerdings nicht leisten, den Maximalbetrag voll auszuschöpfen. Bea S. hat einen 12-jährigen Sohn, den sie allein aufzieht, und braucht deshalb einen gewissen Risikoschutz. Auf Anraten ihrer Vorsorgeberaterin schliesst sie eine gemischte Lebensversicherungspolice ab. Das Todesfallkapital beträgt 150 000 Franken, die jährliche Erwerbsunfähigkeitsrente 30 000 Franken. Diese Versicherung kostet sie jährlich rund 8000 Franken Prämie (inklusive Sparanteil). Für die weitere Vorsorge eröffnet Bea S. ein 3a-Konto bei ihrer Bank und zahlt dort zusätzlich in die Säule 3a ein, wenn es ihre Finanzen erlauben.

Für Selbständigerwerbende ist bei der Altersvorsorge nur wenig obligatorisch vorgegeben. Wer optimal vorsorgen will, muss viele Aspekte berücksichtigen. Gönnen Sie sich eine Beratung bei einem unabhängigen Finanzexperten.

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