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Liegt eine Frühpensionierung drin?
Nicht bis 65 eingespannt sein, schon früher die Zeit haben für all das, was während der Berufsjahre zu kurz gekommen ist: Reisen, unbekannte Länder entdecken, Zeit mit den Enkeln verbringen. Wer mit einer Frühpensionierung liebäugelt, muss noch genauer rechnen. Denn früher aussteigen ist teuer und hat Auswirkungen auf alle drei Säulen: Die Beiträge an die AHV müssen weiter bezahlt werden. Bei der Pensionskasse fehlen wichtige Beitragsjahre und Kapitalerträge. Und auch bei der gebundenen Säule 3a ist der Sparprozess mit der Erwerbsaufgabe zu Ende.
Den grössten Brocken aber macht das wegfallende Einkommen aus. Angenommen, Sie haben bisher 80 000 Franken pro Jahr verdient und lassen sich mit 62 pensionieren. Dann fehlen Ihnen drei Jahreseinkommen oder 240 000 Franken. Doch wichtiger als diese Zahl ist das, was Sie jedes Jahr für Ihren Lebensunterhalt brauchen. Liegen Ihre jährlichen Ausgaben bei 60 000 Franken, sind das für die drei Jahre immer noch 180 000 Franken, die Sie finanzieren müssen – aus Ihrem Vermögen, aus einer Lebensversicherung oder durch den Vorbezug der AHV- und der Pensionskassenrente.
Doch sind Sie überhaupt sicher, dass Sie früher aus dem Erwerbsleben scheiden möchten? Bevor Sie zu rechnen anfangen, lohnt es sich, die eigenen Wünsche und Vorstellungen zu hinterfragen. Gehen Sie dazu die Fragen in der «Checkliste Frühpensionierung – Ja oder Nein?» durch (die Checkliste können Sie im eingeloggten Bereich herunterladen, siehe unten).
Checkliste Frühpensionierung – ja oder nein?
Frühpensionierung bei AHV und Pensionskasse
Am 1. Januar 2024 ist die AHV-Reform 21 in Kraft getreten. Damit ist auch bei der AHV ein flexibles Rentenalter möglich. Sie können Ihre erste Rente zwischen 63 und 70 beziehen. Die Konsequenz eines Vorbezugs ist eine lebenslange Rentenkürzung, zum Beispiel:
- Vorbezug 1 Jahr: 6,8 Prozent Kürzung
- Vorbezug 2 Jahre: 13,6 Prozent Kürzung
Bruno R. würde bei ordentlicher Pensionierung die maximale AHV-Altersrente erhalten. 2024 sind das 29 400 Franken pro Jahr. Wenn er die Rente vorbezieht, erhält er folgende Beträge (gerundet):
- 1 Jahr Vorbezug: 27 401 Franken
- 2 Jahre Vorbezug: 25 402 Franken
Ein Vorbezug reduziert zwar den Finanzbedarf in den Jahren vor der ordentlichen Pensionierung. Dennoch sollten Sie, wenn er nicht unbedingt nötig ist, darauf verzichten. Denn die Rentenkürzung gilt lebenslang. Wer mit einer gekürzten Rente noch länger als 15 Jahre lebt, erhält letztlich weniger von der AHV. Zudem müssen Sie bis zum ordentlichen Rentenalter weiterhin AHV-Beiträge bezahlen. Prüfen Sie auch die steuerlichen Folgen.
Die Auswirkungen bei der Pensionskasse
Auch bei den Pensionskassen gelten die Vorgaben der AHV: Sie können zwischen 63 und 70 in Pension gehen. Im Reglement können die Pensionkassen aber auch eine vorzeitige Pensionierung schon ab 58 erlauben. Doch auch hier gilt: Weil bei vorzeitiger Pensionierung der Rentenbezug früher beginnt, die Leistungen deshalb insgesamt länger gezahlt werden und die Beiträge der letzten Erwerbsjahre fehlen, fällt die monatliche Zahlung deutlich tiefer aus als bei der normalen Pensionierung (Grössenordnung: sechs bis sieben Prozent pro Vorbezugsjahr).
Tipp |
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Viele Pensionskassen weisen auf dem Vorsorgeausweis die mutmasslichen Leistungen bei einer Frühpensionierung aus. Wenn nicht, können Sie sich die zu erwartende Rente von der Pensionskasse berechnen lassen. |
Bruno R. hat gemäss seinem Pensionskassenausweis ab 65 Anspruch auf eine Altersrente von 32 000 Franken pro Jahr. Pro Jahr Vorbezug wird die Rente um sechs Prozent gekürzt. Wenn Bruno R. mit 62 in Pension geht, erhält er noch 26 240 Franken pro Jahr – sein ganzes Leben lang.
Die Frühpensionierung finanzieren
Eine Frühpensionierung kostet eine schöne Stange Geld. Je früher Sie anfangen, konsequent auf dieses Ziel hin zu sparen, desto wahrscheinlicher ist es, dass Sie es erreichen. Einerseits müssen Sie das wegfallende Einkommen kompensieren, anderseits haben Sie weniger Zeit, um Kapital anzusparen.
Bruno R. lässt sich mit 62 pensionieren. Die Pensionskassenrente erhält er ab diesem Zeitpunkt, die AHV-Rente will er erst mit 65 beziehen. Seine jährlichen Ausgaben belaufen sich auf 58 000 Franken. Er rechnet damit, rund 85 Jahre alt zu werden (durchschnittliche Lebenserwartung), muss also seine Kosten mindestens 24 Jahre lang decken können. Dafür braucht er bei seiner Frühpensionierung ein Vermögen von gut 155 000 Franken (ohne Verzinsung, siehe Berechnungsbeispiel, das Ihnen im eingeloggten Bereich zum Herunterladen zur Verfügung, siehe unten).
Berechnungsbeispiel Frühpensionierung
Spätestens mit rund 50 ist der Zeitpunkt gekommen, um solche Berechnungen anzustellen. Solange Sie noch voll im Erwerbsleben stehen, haben Sie mehr Möglichkeiten, das notwendige Geld bis zum gewünschten Pensionierungszeitpunkt zusammenzusparen. Im Vordergrund steht da die Säule 3a mit ihren steuerlichen Vorteilen. Und natürlich werden Sie Ihr Budget auf Sparmöglichkeiten absuchen und sich beispielsweise entscheiden, auf teure Auslandsferien zu verzichten, das bisherige Auto noch ein paar Jahre länger zu benutzen, Ihre Krankenkassenprämien zu optimieren (mehr Spartipps finden Sie hier).
Gut zu wissen |
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Einzelne Pensionskassen kennen eine Überbrückungsrente, die bei der Finanzierung der Frühpensionierung helfen soll. Das kann eine Erleichterung sein. Wenn diese Überbrückungsrente allerdings aus Ihrem Alterskapital finanziert wird, schmälern Sie damit Ihre spätere Altersrente. |
Welche Auswirkungen hat eine Frühpensionierung auf Ihr Budget? Jetzt mit dem Clientis Pensions-Check-Rechner berechnen. |
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Option Teilpensionierung
Abrupt von hundertzwanzig auf null herunterzubremsen, ist nicht nur auf der Autobahn gefährlich, sondern kann auch im Erwerbsleben nachteilig sein. Viele Berufstätige würden gern in den letzten Erwerbsjahren etwas kürzertreten und ihre Pensionierung in zwei oder drei Schritten angehen: In einem ersten Schritt reduzieren Sie Ihr Arbeitspensum zum Beispiel um 20 Prozent und haben so jeweils den Freitag frei. In einem zweiten Schritt reduzieren Sie auf 40 Prozent, arbeiten also noch zwei Tage die Woche. Der dritte Schritt ist dann die vollständige Pensionierung.
Die finanziellen Vorteile der Pensionierung in mehreren Etappen liegen auf der Hand: Sie gewinnen ein kleines Stück Freiheit, verdienen aber immer noch ein Teileinkommen, das Sie zur Deckung Ihrer laufenden Kosten verwenden können. Dadurch fällt die Einkommenslücke am Anfang sehr viel kleiner aus, Ihr Kapitalbedarf insgesamt wird geringer. Hinzu kommt, dass Sie so die neue Freizeit gestaffelt planen können und nicht in ein Loch fallen, weil Sie plötzlich keine Aufgabe mehr haben. Auch Ihre Partnerin, Ihr Partner kann sich schrittweise an die neue Situation gewöhnen.
Tipp |
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Können Sie sich eine frühzeitige Pensionierung finanziell nicht leisten, kann der gestaffelte Rückzug aus dem Berufsleben eine gute Alternative sein. |
Die Regeln für eine gestaffelte Pensionierung
Seit dem Inkrafttreten der AHV-Reform 21 am 1. Januar 2024 ist auch bei der AHV eine gestaffelte Pensionierung möglich. Sie können neu nur einen Teil der Rente beziehen (zwischen 20 und 80 Prozent) und den Rest später abrufen.
Auch die Pensionskassen müssen Teilpensionierungen ermöglichen. In einem ersten Schritt kann man sein Pensum um mindestens 20 Prozent reduzieren, vorgesehen sind bis zu drei Pensionierungsschritte. Die Pensionskassen können aber im Reglement auch mehr Teilschritte zulassen.
Mit einer Teilpensionierung reduziert sich auch der versicherte Lohn. Bei einer gestaffelten Pensionierung erhalten Sie daher mehrere Teilrenten, basierend auf unterschiedlichen Altersguthaben und berechnet mit verschiedenen Umwandlungssätzen. Die effektive Kürzung ist deshalb schwierig nachzuvollziehen.
Tipp |
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Am besten lassen Sie sich von Ihrer Pensionskasse verschiedene Szenarien berechnen. Einige Kassen bieten auf ihrer Website auch Tools an, mit denen Sie selber verschiedene Varianten durchrechnen können. |
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