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Dieser unabhängige Ratgeber-Inhalt der Beobachter-Edition wurde zur Onlinepublikation an Clientis lizenziert.

1234.50 Ist Stockwerkeigentum das Richtige und wie sieht Ihr Traumhaus aus?

Ist Stockwerkeigentum das Richtige?

König in den eigenen vier Wänden und gleichzeitig Mitglied einer Gemeinschaft – das ist Stockwerkeigentum. An Ihrer Wohnung besitzen Sie ein Sonderrecht und können darin weitgehend schalten und walten, wie Sie wollen. Der Rest des Hauses samt Umgebung – also Treppenhaus, Tiefgarage, Garten, aber auch die Fassade oder das Dach – gehört allen Stockwerkeigentümern gemeinsam. In diesem Bereich müssen sich alle ans Reglement der Eigentümergemeinschaft halten; zudem haben die meisten Eigentümergemeinschaften eine Hausordnung, ähnlich wie in Mietshäusern.

Gut zu wissen
Legen Sie grossen Wert auf Unabhängigkeit und Individualität? Stören Sie sich am Geigenspiel des Nachbarn und am Kinderlärm im Garten? Dann ist Stockwerkeigentum kaum das Richtige für Sie. Wenn Sie sich hingegen gern mit anderen Menschen austauschen, sich über Leben im Haus freuen und kompromissbereit sind, ist Stockwerkeigentum ein guter Weg, auch mit kleinerem Budget zum Eigenheim zu kommen.

 

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1234.70 Pro und Kontra Stockwerkeigentum

Pro und kontra Stockwerkeigentum

Die Gemeinschaft in einer Stockwerkeigentumsliegenschaft ist ein komplexes Gebilde mit Faktoren, die einen unmittelbaren Einfluss auf Ihren Alltag haben. Zwar haben Sie in Ihrer Wohnung eine ähnliche Stellung wie ein Alleineigentümer, doch sind Sie durch die Rechte der anderen Eigentümer in der freien Entfaltung Ihrer Ideen eingeschränkt.

Wenn Sie den Schritt von der Mietwohnung hin zur Eigentumswohnung machen wollen, sollten Sie die Vor- und Nachteile kennen. Ein genereller Vergleich ist allerdings schwierig, denn vieles hängt von Ihrer Situation und auch von den kantonalen Bestimmungen ab, insbesondere vom Steuerrecht. Folgende Überlegungen helfen Ihnen, Pro und Kontra abzuwägen.

Auf der Pro-Seite stehen alle Vorteile, die Wohneigentum mit sich bringt, insbesondere folgende Aspekte:
Stockwerkeigentum ist eine gute Möglichkeit, auch mit kleinerem Budget ein Eigenheim zu erstehen.
Stockwerkeigentümer sind unabhängig und können autonom über ihre Einheit verfügen.
Je nach Marktlage und Standort stellt die selbst bewohnte Eigentumswohnung eine gute Vermögensanlage und Altersvorsorge dar.
Wohneigentum bietet in der Regel steuerliche Vorteile, die allerdings je nach Kanton unterschiedlich gross sind.
In Zeiten tiefer Hypothekarzinssätze erhalten Stockwerkeigentümer für den gleichen finanziellen Aufwand meist mehr Wohnraum respektive Wohnraum von höherer Qualität.
Auf der Kontra-Seite dürfen Sie folgende Punkte nicht ausser Acht lassen:
Der Verwaltungs- und Administrationsaufwand ist bei Stockwerkeigentum deutlich höher als bei Miete. Sind Reparaturen oder Erneuerungen in Ihrer Wohnung fällig, müssen Sie selber Kostenvoranschläge einholen, Handwerker beauftragen, die Arbeiten überwachen und die Abrechnung überprüfen. 
Zusätzlich zur Verwaltung der eigenen Wohnung haben Stockwerkeigentümer auch gemeinschaftliche Pflichten. Sie müssen zum Beispiel die vom Verwalter erstellte Abrechnung kontrollieren.
Im Rahmen der Beschlussfassung in der Stockwerkeigentümerversammlung müssen Sie sich auch mit allen Fragen auseinandersetzen, die die Gemeinschaft als Ganzes betreffen – beispielsweise mit dem defekten Dach, mit der Gartenpflege, mit Auflagen der Gemeinde oder auch mit einem mühsamen Nachbarn.
Da Sie an der Gesamtliegenschaft finanziell beteiligt sind, werden Sie sich häufiger einmischen, wenn es um Unterhalt und Ausbau des ganzen Hauses geht. Das trifft natürlich auch auf alle anderen Eigentümer zu – und kann immer wieder zu Konflikten und langen Diskussionen in der Eigentümerversammlung führen.

 

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