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Ein voller Adlersaal in Schüpfheim

18.06.2024

Die Clientis Entlebucher Bank informierte gemeinsam mit der Gewerbe-Treuhand AG zum Thema Liegenschaftsübertragung. Dazu referierten drei Experten auf dem Gebiet. Am Mittwoch, 12. Juni 2024, fanden sich 250 Interessierte im Gemeindesaal Adler, Schüpfheim, ein, um sich über das Thema «Liegenschaftsübertragung an die Nachkommen – darauf ist zu achten» zu informieren. Die Veranstaltung entstand in Zusammenarbeit der Clientis Entlebucher Bank und der Gewerbe-Treuhand AG. Drei Experten auf diesem Gebiet gaben in zwei Vorträgen einen Überblick über die tatsächliche Übertragung und die Finanzierung.

Ein voller Adlersaal in Schüpfheim

Keine leichte Sache 

Pirmin Bucher und Severin Ottiger sprachen in ihrem Referat die Möglichkeiten einer Liegenschaftsübertragung an und was es dabei zu beachten gilt. Bucher ist als stellvertretender Leiter der Gewerbe-Treuhand AG in Schüpfheim bestens darüber im Bilde, genauso Ottiger, der als Mandatsleiter, diplomierter Steuerexperte und Treuhänder mit Fachausweis in Steuerfragen berät.

Zu Beginn machten sich die beiden Referenten Gedanken zur Wohnsituation. Der Ausbaustandard sowie die Lage und somit Erreichbarkeit und die Tragbarkeit einer Liegenschaft spielen bei deren Übertragung eine grosse Rolle. Deshalb sei es wichtig, dies schon zu Lebzeiten zu regeln. Dabei könne eine Liegenschaft auf verschiedene Weisen übertragen werden. Entweder durch einen Verkauf oder eine Schenkung, sei diese rein oder gemischt. Dabei sollte eine Schatzung der Liegenschaft vorliegen und die Grundvoraussetzungen sollten geklärt sein.

Dies bedeutet, dass man sicherstellt, ob die Liegenschaft im Privat- oder Geschäftsvermögen verankert ist, denn je nach Vermögen wird die Liegenschaft anders versteuert.

Ist sie im Privatvermögen verankert, fällt der reale Gewinn der Grundstücksteuer zu; ist sie im Geschäftsvermögen verankert, fällt die Steuer auf das Einkommen oder die AHV. In allen Fällen einer Liegenschaftsübertragung ist eine notariell beglaubigte Urkunde nötig. Aus ihren Erfahrungen berichteten Bucher und Ottiger, dass es keinen Musterfall gibt und der Einbezug einer Fachperson empfohlen wird.

Ebenfalls sollte eine Übertragung frühzeitig geplant werden und bei dieser die ganze Familie, auch jene Familienmitglieder, die die Liegenschaft nicht übernehmen werden, einbezogen werden. Die theoretischen Erläuterungen veranschaulichten die beiden Referenten abschliessend an einem Fallbeispiel.

Zeit ist ein wichtiger Faktor

Anschliessend übernahm André Dahinden, Leiter Vertrieb und Markt der Clientis Entlebucher Bank, das Wort. Für ihn waren an diesem Abend zwei Fragen von grosser Bedeutung. «Will ich im Alter noch ein Eigenheim?» und «Kann ich das tragen?». Im Alter kommen auf Liegenschaftseigentümer mehrere Herausforderungen, wie ein sinkendes Einkommen, eine zu hohe Hypothek, die Gesundheit und mehr zu. Bald stelle sich die Frage der Tragbarkeit, denn die Finanzierung im Pensionsalter sei sehr individuell.

Deshalb sollte die Planung vor dem 65. Lebensjahr stattfinden, Dahinden empfiehlt diese mit 55 «auf dem Radar» zu haben. Wichtig dabei zu beachten ist, dass allfällige Vorbezüge aus der Pensionskasse, die beim Hausbau getätigt wurden, frühzeitig zurückgezahlt werden und Geld für Sanierungen auf die Seite gelegt wird. So könnte ein Konto mit dem Namen «Haus» angelegt werden, auf das ein Betrag in der Höhe einer Miete einbezahlt wird. Somit können Nebenkosten gedeckt werden und grössere Sanierungen fallen dann nicht zu sehr ins Gewicht.

Es lohne sich auch, genau zwischen Sanierung und Luxus abzuwägen. Was nicht zwingend einer Sanierung bedarf, sollte hinten angestellt werden. Dahinden kam nicht umhin, den Faktor Zeit zu betonen. Eine frühzeitige Planung und gute Voraussicht würden viele Probleme aus der Welt schaffen. Beim anschliessenden Apéro standen die Beraterinnen und Berater der Clientis Entlebucher Bank und der Gewerbe-Treuhand für Fragen zur Verfügung.

Text: Selina Stadelmann, Entlebucher Anzeiger


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