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4567.11 Kauf Stockwerkeigentum

Kauf von Stockwerkeigentum

Welche Punkte Sie beim Kauf einer Eigentumswohnung beachten sollten, hängt davon ab, ob es sich um eine Wohnung ab Plan handelt oder um ein bestehendes Objekt. Achten Sie zusätzlich auch auf Folgendes:

  • Ist Ihre Wohnung – sowie andere Gebäude- und Grundstücksteile, die Ihnen gemäss Kaufvertrag zu Sonderrecht zustehen – tatsächlich zu Sonderrecht ausgeschieden? Das sehen Sie in der Begründungsurkunde oder in einer späteren Abänderung.
  • Zweitens sollten Sie sich vergewissern, dass die Ihnen gemäss Kaufvertrag zustehenden ausschliesslichen Benutzungsrechte – zum Beispiel an Ihrem Sitzplatz – in der Begründungsurkunde oder im Reglement als solche definiert und Ihrer Einheit zugeschrieben sind.
  • Vergewissern Sie sich, dass die Einlage im Erneuerungsfonds, die gemäss Verkäufer zu Ihrer Einheit gehört, tatsächlich vorhanden ist. Und lassen Sie die Art, wie Sie diese Summe bezahlen, im Kaufvertrag festhalten.
Tipp
Verlangen Sie nebst dem Begründungsakt und dem Reglement vom Verkäufer auch alle Protokolle der bisherigen Stockwerkeigentümerversammlungen. Die darin festgehaltenen Rechte und Pflichten gelten auch für Sie.
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