In Zusammenarbeit mit
Kauf von Stockwerkeigentum
Welche Punkte Sie beim Kauf einer Eigentumswohnung beachten sollten, hängt davon ab, ob es sich um eine Wohnung ab Plan handelt oder um ein bestehendes Objekt. Achten Sie zusätzlich auch auf Folgendes:
- Ist Ihre Wohnung – sowie andere Gebäude- und Grundstücksteile, die Ihnen gemäss Kaufvertrag zu Sonderrecht zustehen – tatsächlich zu Sonderrecht ausgeschieden? Das sehen Sie in der Begründungsurkunde oder in einer späteren Abänderung.
- Zweitens sollten Sie sich vergewissern, dass die Ihnen gemäss Kaufvertrag zustehenden ausschliesslichen Benutzungsrechte – zum Beispiel an Ihrem Sitzplatz – in der Begründungsurkunde oder im Reglement als solche definiert und Ihrer Einheit zugeschrieben sind.
- Vergewissern Sie sich, dass die Einlage im Erneuerungsfonds, die gemäss Verkäufer zu Ihrer Einheit gehört, tatsächlich vorhanden ist. Und lassen Sie die Art, wie Sie diese Summe bezahlen, im Kaufvertrag festhalten.
Tipp |
---|
Verlangen Sie nebst dem Begründungsakt und dem Reglement vom Verkäufer auch alle Protokolle der bisherigen Stockwerkeigentümerversammlungen. Die darin festgehaltenen Rechte und Pflichten gelten auch für Sie. |
Den kompletten Beobachter-Ratgeber mit 20% Spezialrabatt |
---|
Die umfassenden Beobachter-Ratgeber (als Buch oder E-Book erhältlich) helfen Einsteigern, das Thema Wohneigentum richtig anzugehen. ➤ Jetzt bestellen |
Jetzt Beratungstermin online vereinbaren
Sie haben eine Frage rund um die Finanzierung von Wohneigentum? Lassen Sie sich von der Clientis beraten – wir sind gerne für Sie da.