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Vorsorge bei der Firmengründung
Gerade zu Beginn Ihrer unternehmerischen Tätigkeit benötigen Sie eigentlich jeden Franken für den Firmenaufbau. Verschaffen Sie sich deshalb rasch Klarheit darüber, wie viel Sie mindestens in die Altersvorsorge investieren sollten und welche Absicherungen für Sie persönlich dringend nötig sind.
Natürlich werden Sie auch die Risiken Ihrer Geschäftstätigkeit analysieren und die entsprechenden Betriebs- und Sachversicherungen abschliessen. Im Rahmen der Vorsorge geht es aber in erster Linie um die Personenversicherungen. Einen Überblick darüber, was für wen obligatorisch und was freiwillig ist, finden Sie im PDF «Übersicht Personenversicherungen».
Übersicht Personenversicherungen
Gut zu wissen |
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Für den Aufbau einer selbständigen Erwerbstätigkeit können Sie auch Ihre Guthaben bei der Pensionskasse und der Säule 3a einsetzen. Das gilt aber nur für «echte» Selbständigerwerbende (mehr dazu lesen Sie hier). |
AHV-Beiträge selber abrechnen
Auch wenn Sie selbständig erwerbend sind, ist eine lückenlose Einzahlung der AHV-Beiträge oberstes Gebot, um dereinst die volle Rente zu erhalten (mehr zum Thema Beitragslücken lesen Sie hier). Die Beiträge sind abhängig von der Höhe Ihres Erwerbseinkommens, sie machen 10 Prozent davon aus (inklusive IV und EO), sofern Ihr Einkommen 58 800 Franken und mehr beträgt. Bei tieferen Einkommen sinkt der Beitragssatz bis auf 5,371 Prozent (Stand 2024). Hinzu kommen die Beiträge an die Familienausgleichskasse sowie die Verwaltungskosten.
Wichtig |
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Die AHV berechnet die Beiträge erst auf Basis der definitiven Steuerveranlagung. Das kann mehrere Jahre dauern. Nach einem ertragsstarken Jahr sehen Sie sich dann unter Umständen mit hohen Nachforderungen konfrontiert. Damit Sie dadurch nicht in einen Engpass geraten, sollten Sie von Anfang an den mutmasslichen Betrag reservieren. |
Selbständigerwerbende haben die Tendenz, ihr Einkommen aus steuerlichen Gründen zu minimieren. Das kann Auswirkungen auf die Höhe Ihrer AHV-Rente haben. Denn nur wenn Sie es auf ein AHV-pflichtiges Durchschnittseinkommen von gut 86 000 Franken bringen, erhalten Sie im Alter die Maximalrente. Sie entscheiden, was Ihnen wichtiger ist.
Der Risikoschutz kommt zuerst
Die obligatorische Versicherung bei der AHV/IV reicht nicht aus. Insbesondere sind Sie nicht gegen die finanziellen Folgen von Krankheit und Unfall versichert. Sie müssen selber für die Risiken Erwerbsunfähigkeit und Todesfall vorsorgen. Das sind Ihre Möglichkeiten:
- Unfallversicherung: Sie können sich freiwillig der Unfallversicherung nach UVG anschliessen. Die Versicherung übernimmt die Heilungskosten (ohne Selbstbehalt) sowie den Erwerbsausfall und zahlt im Todesfall Renten an die Hinterbliebenen (mehr dazu lesen Sie hier). Lohnend ist die Versicherung allerdings erst ab einem gewissen Einkommen, denn der Prämienberechnung wird ein versicherter Verdienst von mindestens 66 690 Franken zugrunde gelegt (Stand 2024, entspricht 45 Prozent der UVG-Obergrenze). Je nach Branche müssen Sie sich zwingend bei der Suva versichern oder können das Risiko bei einem privaten Versicherer abdecken. Der Vorteil der zweiten Lösung: Beim privaten Versicherer lassen sich höhere Leistungen versichern als bei der Suva, zum Beispiel ein Taggeld von 100 Prozent statt der gesetzlichen 80 Prozent.
- Krankentaggeld: Die Heilungskosten bei Krankheit sind über die Krankenkasse abgedeckt (Franchise und Selbstbehalt zahlen Sie selber), den Erwerbsausfall können Sie über eine Krankentaggeldversicherung absichern. Üblicherweise bezahlt eine solche Versicherung 80 Prozent des versicherten Einkommens für zwei Jahre (mehr dazu lesen Sie hier). Allerdings müssen Sie in der Regel belegen, dass Ihnen tatsächlich so viel Einkommen entgeht.
Gut zu wissen |
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Muss Ihre Taggeldversicherung erst 30 oder 60 Tage nach Ausbruch einer Krankheit zahlen (Wartefrist), fällt die Prämie deutlich tiefer aus. Denken Sie aber unbedingt daran, Rückstellungen vorzunehmen, damit Sie die ungedeckten Krankheitstage überbrücken können. |
Risiken absichern kann man auch mit einem Beitritt zur Pensionskasse und im Rahmen der Säule 3a.
Pensionskassenguthaben ins Geschäft investieren
Pensionskassenguthaben – und auch Guthaben der Säule 3a – können Sie sich beim Geschäftsstart vorzeitig auszahlen lassen und als Startkapital für Ihr Unternehmen benutzen. Sind Sie verheiratet, brauchen Sie dazu die Zustimmung Ihres Ehemanns, Ihrer Gattin.
Diese Barauszahlung müssen Sie bis spätestens ein Jahr nach Aufnahme Ihrer Selbständigkeit verlangen. Wenn Sie planen, Ihr Guthaben ins Geschäft zu stecken, sollten Sie folgende Punkte überdenken:
- Der Bezug Ihres Guthabens geht auf Kosten Ihrer Altersvorsorge. Gerade wenn Sie schon etwas älter sind, bleibt vielleicht nicht mehr genügend Zeit, um wieder eine gute Vorsorge aufzubauen. Haben Sie mit Ihrem Geschäft keinen Erfolg, ist Ihr Altersguthaben verloren.
- Sind Sie nicht mehr bei einer Pensionskasse versichert, verlieren Sie auch den Schutz bei Invalidität und Tod. Schliessen Sie deshalb eine Risikoversicherung ab – diese ist ein Muss, wenn Sie verheiratet sind und/oder Kinder haben.
- Für den Bezug des Freizügigkeitskapitals benötigen Sie die Anerkennung Ihrer selbständigen Erwerbstätigkeit durch die AHV-Ausgleichskasse (eine Zusammenstellung finden Sie im PDF «AHV-Kriterien für eine selbständige bzw. unselbständige Erwerbstätigkeit»). Und zwar müssen Sie im Haupterwerb selbständig sein; Sie dürfen der obligatorischen beruflichen Vorsorge nicht mehr unterstellt sein.
AHV-Kriterien für eine selbständige bzw. unselbständige Erwerbstätigkeit
Sie möchten nur einen Teil Ihres Pensionskassenguthabens in Ihr Geschäft investieren? An sich sind Teilbezüge nicht möglich. Die bisherige Pensionskasse kann aber Ihr Kapital aufteilen und auf höchstens zwei Freizügigkeitskonten übertragen. Dann haben Sie die Möglichkeit, sich nur ein Konto auszahlen lassen.
Gut zu wissen |
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Bei der Auszahlung von Vorsorgekapital werden Steuern fällig. Das ausgezahlte Kapital wird separat vom übrigen Einkommen zu einem reduzierten Tarif besteuert. Berücksichtigen Sie dies in Ihrem Budget. |
Wie viel Steuern müssen Sie bei der Auszahlung Ihres Pensionskassen- oder Säule-3a-Kapitals bezahlen? Jetzt mit dem Clientis Kapitalauszahlungsrechner berechnen. |
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