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Dieser unabhängige Ratgeber-Inhalt der Beobachter-Edition wurde zur Onlinepublikation an Clientis lizenziert.

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Erneuerungsfonds im Stockwerkeigentum

Viele Stockwerkeigentümergemeinschaften verfügen über einen Erneuerungsfonds: Die Eigentümer zahlen – neben den sonstigen gemeinsamen Kosten – regelmässig einen Beitrag ein und legen so über die Jahre ein finanzielles Polster an. Das stellt sicher, dass eine notwendige grössere Renovation der Liegenschaft auch dann durchgeführt werden kann, wenn einzelne Eigentümer gerade nicht so gut bei Kasse sind.

Das Kapital im Erneuerungsfonds gehört zum Vermögen der Gemeinschaft; die Eigentümer können nur noch gemeinsam darüber verfügen. Verkauft Ihnen ein Stockwerkeigentümer seine Einheit, kann er sich deshalb seinen Anteil am Fonds nicht auszahlen lassen. Das Kapital geht mit der Wohnung auf Sie als neuen Eigentümer über. Oft verlangen Verkäufer von Eigentumswohnungen deshalb, dass der Anteil am Erneuerungsfonds separat bezahlt wird.

Tipp
Achten Sie darauf, dass im Kaufvertrag genau festgehalten ist, wie hoch der Anteil am Erneuerungsfonds ist und wie er bezahlt wird. Das hilft, spätere Missverständnisse und Diskussionen in der Gemeinschaft zu vermeiden. Und wollen Sie die Wohnung später verkaufen, müssen Sie auf dem ausgewiesenen Anteil keine Grundstückgewinnsteuer bezahlen.

 

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