Prüfen Sie den Abschluss folgender Versicherungen:
Sie schützt den Bauherrn vor den finanziellen Folgen von Haftpflichtansprüchen (
Sie deckt während der Versicherungsdauer unvorhergesehene Schäden am noch nicht fertig gestellten Bauwerk (Beschädigung oder Zerstörung).
Sie versichert Schäden, welche durch Brand, Erdbeben und Elementarereignisse während der Bauzeit entstehen können.
Sie schützt Sie als Eigenheimbesitzer vor unvorhergesehenen finanziellen Belastungen durch Ansprüche Dritter, welche aufgrund von Personen- und Sachschäden entstehen können.
Falls Sie Wohneigentum bauen bzw. kaufen, schützt die Gebäudeversicherung beispielsweise bei Feuer oder Wasserschäden. Die Gebäudeversicherung ist in den meisten Kantonen obligatorisch; durch private Versicherer geregelt in den Kantonen Appenzell Innerrhoden, Genf, Obwalden, Schwyz, Tessin, Uri und Wallis.
Der umfassende Schutz für Ihre Familie: Die finanzielle Absicherung bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Tod des Bauherrn unter Berücksichtigung der obligatorischen Versicherungen (2. und 3. Säule).