Legen Sie mit dem REVOR Freizügigkeitskonto Ihr Kapital aus der beruflichen Vorsorge an. Es richtet sich an Erwerbstätige, die eine Vorsorgeeinrichtung verlassen und deren Freizügigkeitsleistungen nicht oder nicht vollumfänglich in eine Pensionskasse eingebracht wird.
Antrag zur Eröffnung eines Freizügigkeitskontos
Zinssatz | 0.100 % |
Eignung | Privatpersonen, die Freizügigkeitsleistungen einer Pensionskasse erhalten |
Verrechnungssteuer | verrechnungssteuerfrei |
Rückzugsmöglichkeiten | gemäss gesetzlichen Bestimmungen |
Kontoführung | kostenlos |
Porti | kostenlos |
Kontoauszüge | kostenlos, jährlich |
Kontoabschluss | kostenlos, jährlich |
Zusatzleistungen | Wertschriftensparen |