Harmonisierung Zahlungsverkehr und QR-Rechnung
Im Jahr 2020 werden die Prozesse noch weiter vereinfacht. Die Änderungen betreffen in erster Linie Unternehmen, welche ihre Zahlungen mit einer Zahlungssoftware tätigen. Hier finden Sie eine Übersicht der wichtigsten Änderungen:
- e-Rechnung wird zu eBill: Ende 2018 wurde die Plattform der e-Rechnung komplett erneuert. Es erfolgte eine Namensänderung von e-Rechnung zu eBill. Abgesehen davon, dass vom Konsument eine einmalige Neuregistrierung verlangt wird, bleibt die Handhabung dieser Zahlungsart unverändert.
- Die Harmonisierung des Schweizer Überweisungsverfahren auf ISO-20022-Standard wurde erfolgreich eingeführt.
- Der nächste Schritt in der Harmonisierung war die Einführung der QR-Rechnung, in einer Parallelphase mit den heutigen Einzahlungsscheinen am 30. Juni 2020. Nachfolgend finden Sie alle wichtigen Informationen dazu.
Die wichtigsten Punkte zur QR-Rechnung
- QR-Rechnungen können sowohl analog als auch digital bezahlt werden.
- Es entsteht ein geringerer Erfassungsaufwand, da der QR-Code alle zahlungsrelevanten Informationen beinhaltet.
- QR-Rechnungen können via Software oder online generiert, ausgedruckt und versendet werden
- Die QR-Rechnung mit QR-IBAN ersetzt bei der Rechnungsstellung das ESR-Verfahren mit den orangen Einzahlungsscheinen. Die QR-IBAN sorgt dafür, dass bei der Zahlungserfassung zwingend eine QR-Referenz erforderlich ist.

Änderungen e-Banking und Mobile Banking App
Erfahren Sie, welche Funktionen für die Erfassung der neuen QR-Rechnung im e-Banking und der Mobile Banking App zur Verfügung stehen werden.
Weitere Informationen
QR-Rechnung versus Einzahlungsschein
Informieren Sie sich, wie sich die QR-Rechnungen von den heutigen Einzahlungsscheinen unterscheiden.
Weitere InformationenWas ist bei der Umstellung auf die QR-Rechnung zu beachten?
Als Rechnungsempfänger
- Unser e-Banking und die Mobile Banking App können seit dem 30. Juni 2020 mit der QR-Rechnung umgehen.
- Kontaktieren Sie Ihren Softwarelieferanten für die Umstellung der Kreditorenbuchhaltung und der Zahlungssoftware.
- Überprüfen Sie die Kreditorenstammdaten und ergänzen Sie allenfalls die QR-IBAN
- Prüfen Sie Lesegeräte und Scanningplattformen um sicherzustellen, dass Hard- und Software QR-Codes lesen und verarbeiten können.
- Sie können das Payeye von Crealogix als Clientis Kunde zu einem Vorzugspreis von CHF 218.00 anstatt CHF 248.00 im Crealogix-Shop beziehen. Das Lesegerät ist für QR Rechnungen und Einzahlungsschein geeignet und unterstützt bei der Erfassung optimal.
Als Rechnungssteller
- Instruieren Sie Ihre Kunden, denen Sie QR-Rechnungen stellen werden, ebenfalls frühzeitig Kontakt mit Ihrem Softwarepartner aufzunehmen.
- Um QR Rechnungen zu erstellen, benötigen Sie eine QR IBAN sowie die Banken QR-IID. Diese können wir Ihnen für die Umstellung der Rechnungsgenerierung mitteilen. Seit dem 30. Juni 2020 dürfen Sie QR-Rechnungen verschicken. Für die Umstellung des ES/ESR-Verfahrens auf die QR-Rechnung haben Sie genügend Zeit. Die Übergangsphase wird voraussichtlich rund zwei Jahre dauern. Ein definitives Enddatum für die roten und orangen Einzahlungsscheine wurde noch nicht festgelegt.